Steuerrecht
Seit Beginn des Jahres 2000 wird das Leistungsprofil meiner Kanzlei im Steuerrecht um die Prüfung von Steuerbescheiden und die Vertretung steuerrechtlicher Mandate gegenüber den Finanzämtern und Finanzgerichten ergänzt.
Meine fachlichen Qualifikationen werden sind durch regelmäßige steuerrechtliche Beauftragungen und der im Jahre 2004 erfolgreich bestandenen theoretischen Prüfung zur Zulassung zum Fachanwalt für Steuerrecht belegbar.
Ob nun die Prüfung des Steuerbescheides, der Absetzbarkeit von Kosten oder die Fragen nach steuerlichen Folgen von Unternehmungen, Erbschaften, Erwerbungen, Schenkungen, Scheidungen oder bei Arbeitsplatzverlust ansteht – immer geht es um Ihr Geld und Ihren Gewinn, aus dem sich das Finanzamt bedienen will.
Um die Steuerzahlungsansprüche des Staates gegenüber den Steuerpflichtigen zügig durchsetzen zu können, sieht das Gesetz dazu die sofortige Vollstreckbarkeit von festgesetzten Steuerforderungen vor.
Auf diesem Wege kann – ohne vorheriges Gerichtsverfahren – direkt die Vollstreckungsstelle der Finanzämter mit der Zwangsvollstreckung gegenüber dem Steuerpflichtigen beginnen.
Beugen Sie derlei Unannehmlichkeiten nach Möglichkeit durch eine rechtzeitige Inanspruchnahme steuerrechtlicher Hilfe, wie z.B. durch Stellung von Anträgen auf vorläufige Aussetzung der Vollstreckung vor.
Zögern Sie daher nicht mit einer unverbindlichen Kontaktaufnahme, falls Sie Ihr steuerrechtliches Problem in dem nachfolgend beschriebenen Leistungsportfolio wiederfinden: |
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